Graffiti Anwalt

Dr. Gau Rechtsanwälte

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Bundesweite Verteidigung im Graffiti-Strafrecht — Rechtsanwälte Dr. Gau

Graffiti-Sprüher Anwalt NRW Anwalt für Graffiti Beim Taggen erwischt

Wir bear­bei­ten bun­des­weit Mandate in Graffiti-Verfahren.


T E L E F O N N U M M E R :
0231 / 18 9999 40

Sie sind auf die­se Seite gelangt, weil Sie, ein Freund oder Ihr Kind ein Verfahren wegen Graffiti — Besprühungen haben. Möglicherweise wur­de Ihre Wohnung durch­sucht, Telefone, Handys etc. beschlag­nahmt und es dro­hen Schadensersatzansprüche im hohen Bereich. Unsere Kanzlei bear­bei­tet seit über 10 Jahren Graffiti-Strafverfahren vor sämt­li­chen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten Deutschlands.

Bei Graffiti han­delt es sich bei dem Gesetz um einen Delikt der unte­ren Kriminalität. Leider fin­det dies sowohl bei der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft kein Gehör — im Gegenteil. Bei Graffiti-Strafverfahren und in den anschlie­ßen­den poli­zei­li­chen Ermittlungsverfahren wer­den oft­mals sämt­li­che Register der Strafprozessordnung gezo­gen, wie man sie sonst nur von schwe­ren Verbrechen kennt: GPS-Peilsender wer­den ein­ge­bracht, Telefone wer­den mit­tels Funkzellenauswertung geor­tet, beschlag­nahm­te Mobiltelefone, Laptops, Navigationsgeräte etc. wer­den aus­ge­wer­tet, Bewegungsprofile wer­den erstellt, teil­wei­se wird sogar Untersuchungshaft ange­ord­net und in sel­te­nen Fällen haben wir es erlebt, dass sogar ein Europäischer Haftbefehl bean­tragt wurde.

Dazu kommt, dass nach wie vor bei vie­len Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften die Regel aus den 1980er Jahren fort­be­steht, wonach ein Graffitisprüher für jedes Graffiti der sel­ben Buchstabenkombination ver­ant­wort­lich sein soll, unab­hän­gig davon, wo es gesprüht wur­de. Anders als bei ande­ren Delikten kann daher aus einem Fehler schnell eine lan­ge Reihe von Ermittlungsverfahren resul­tie­ren, die vor Gericht zu immensen Schadenshöhen füh­ren kann. 

Wenn Sie ver­däch­tigt wer­den, Graffiti gesprüht zu haben, mög­li­cher­wei­se bereits die poli­zei­li­che Vorladung erhal­ten haben oder mög­li­cher­wei­se sogar bereits einen Strafbefehl in den Händen hal­ten, Polizeibeamte einem Durchsuchungsbeschluss in der Hand vor der Tür ste­hen haben, zögern Sie nicht und nut­zen Sie Ihr Recht einen Anwalt hin­zu­zu­zie­hen. Diese Beauftragung eines Anwalts darf Ihnen vor Gericht nicht nega­tiv aus­ge­legt werden.
Außerdem soll­ten Sie gegen­über der Polizei, Staatsanwaltschaft oder im Beisein Dritter nichts in Bezug auf die Ihnen vor­ge­wor­fe­ne Straftat sagen, da sich dies nega­tiv auf den Prozess aus­wir­ken kann. Sie müs­sen ledig­lich Angaben über Ihre Person machen, was rest­li­che Fragen angeht, schwei­gen Sie!

Wie können wir Ihnen helfen?

Bei einer Anklage wegen Sachbeschädigung durch Graffiti behal­ten wir nicht nur die straf­recht­li­chen Folgen im Auge, son­dern stets auch etwai­ge Schadensersatzforderungen für den Beseitigungsaufwand.

So kann das Strafverfahren bei Graffiti mit einer Verwarnung und Arbeitsstunden enden, wenn der Beschuldigte noch nach Jugendstrafrecht ver­ur­teilt wird. Die Schadensersatzforderungen errei­chen aber schnell den Bereich von meh­re­ren Tausend Euro.

Daher raten wir immer: Beim Vorwurf Sachbeschädigung durch Tags oder Graffiti kein Wort ohne Anwalt! Keine Stellungnahme ohne Akteneinsicht durch den Strafverteidiger!

Die Rechtsanwälte unse­rer Kanzlei wer­den regel­mä­ßig als Experten zu rate­ge­zo­gen, sowohl bun­des­weit als auch außer­halb Deutschlands. Nachfolgend fin­den Sie den Beitrag unse­rer Kanzlei zu den Sendungen ARD Brisant und ARD Plusminus aus Mai 2018.

Unsere Einstellung zu Graffiti ist sehr posi­tiv. Wir sind der Ansicht, dass oft mit Kanonen auf Spatzen geschos­sen wird. Die Einstellung unse­rer Kanzlei zu die­ser Kunstform kön­nen Sie sehr gut dem wei­te­ren Fernsehbeitrag beim “ MDR — Fakt ist… GraffitI ist das Kunst oder muss das weg?“ ent­neh­men. Der Beitrag datiert aus März 2015, an unse­rer Einstellung hat sich jedoch nichts geändert.

Bei Fragen zu Ihrem Verfahren oder wenn Sie sich mit einem auf Graffiti spe­zia­li­sier­ten Rechtsanwalt bera­ten wol­len, rufen Sie in der Kanzlei an oder schrei­ben Sie uns eine Email und ver­ein­ba­ren Sie ein kos­ten­lo­ses und unver­bind­li­ches Beratungsgespräch.

Anklage wegen Graffiti

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