Wir bearbeiten bundesweit Mandate in Graffiti-Verfahren.
Sie sind auf diese Seite gelangt, weil Sie, ein Freund oder Ihr Kind ein Verfahren wegen Graffiti — Besprühungen haben. Möglicherweise wurde Ihre Wohnung durchsucht, Telefone, Handys etc. beschlagnahmt und es drohen Schadensersatzansprüche im hohen Bereich. Unsere Kanzlei bearbeitet seit über 10 Jahren Graffiti-Strafverfahren vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten Deutschlands.
Bei Graffiti handelt es sich bei dem Gesetz um einen Delikt der unteren Kriminalität. Leider findet dies sowohl bei der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft kein Gehör — im Gegenteil. Bei Graffiti-Strafverfahren und in den anschließenden polizeilichen Ermittlungsverfahren werden oftmals sämtliche Register der Strafprozessordnung gezogen, wie man sie sonst nur von schweren Verbrechen kennt: GPS-Peilsender werden eingebracht, Telefone werden mittels Funkzellenauswertung geortet, beschlagnahmte Mobiltelefone, Laptops, Navigationsgeräte etc. werden ausgewertet, Bewegungsprofile werden erstellt, teilweise wird sogar Untersuchungshaft angeordnet und in seltenen Fällen haben wir es erlebt, dass sogar ein Europäischer Haftbefehl beantragt wurde.
Dazu kommt, dass nach wie vor bei vielen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften die Regel aus den 1980er Jahren fortbesteht, wonach ein Graffitisprüher für jedes Graffiti der selben Buchstabenkombination verantwortlich sein soll, unabhängig davon, wo es gesprüht wurde. Anders als bei anderen Delikten kann daher aus einem Fehler schnell eine lange Reihe von Ermittlungsverfahren resultieren, die vor Gericht zu immensen Schadenshöhen führen kann.
Wenn Sie verdächtigt werden, Graffiti gesprüht zu haben, möglicherweise bereits die polizeiliche Vorladung erhalten haben oder möglicherweise sogar bereits einen Strafbefehl in den Händen halten, Polizeibeamte einem Durchsuchungsbeschluss in der Hand vor der Tür stehen haben, zögern Sie nicht und nutzen Sie Ihr Recht einen Anwalt hinzuzuziehen. Diese Beauftragung eines Anwalts darf Ihnen vor Gericht nicht negativ ausgelegt werden.
Außerdem sollten Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder im Beisein Dritter nichts in Bezug auf die Ihnen vorgeworfene Straftat sagen, da sich dies negativ auf den Prozess auswirken kann. Sie müssen lediglich Angaben über Ihre Person machen, was restliche Fragen angeht, schweigen Sie!
Wie können wir Ihnen helfen?
Bei einer Anklage wegen Sachbeschädigung durch Graffiti behalten wir nicht nur die strafrechtlichen Folgen im Auge, sondern stets auch etwaige Schadensersatzforderungen für den Beseitigungsaufwand.
So kann das Strafverfahren bei Graffiti mit einer Verwarnung und Arbeitsstunden enden, wenn der Beschuldigte noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Die Schadensersatzforderungen erreichen aber schnell den Bereich von mehreren Tausend Euro.
Daher raten wir immer: Beim Vorwurf Sachbeschädigung durch Tags oder Graffiti kein Wort ohne Anwalt! Keine Stellungnahme ohne Akteneinsicht durch den Strafverteidiger!
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei werden regelmäßig als Experten zu rategezogen, sowohl bundesweit als auch außerhalb Deutschlands. Nachfolgend finden Sie den Beitrag unserer Kanzlei zu den Sendungen ARD Brisant und ARD Plusminus aus Mai 2018.
Unsere Einstellung zu Graffiti ist sehr positiv. Wir sind der Ansicht, dass oft mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Die Einstellung unserer Kanzlei zu dieser Kunstform können Sie sehr gut dem weiteren Fernsehbeitrag beim “ MDR — Fakt ist… GraffitI ist das Kunst oder muss das weg?“ entnehmen. Der Beitrag datiert aus März 2015, an unserer Einstellung hat sich jedoch nichts geändert.
Bei Fragen zu Ihrem Verfahren oder wenn Sie sich mit einem auf Graffiti spezialisierten Rechtsanwalt beraten wollen, rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie uns eine Email und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.