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Dr. Gau Rechtsanwälte

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Fachanwälte


Kompetenz und Qualität in der Vertretung Ihrer Interessen und Rechte sind der Anspruch, für den unse­re Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht Dr. Patrick Gau und Thorsten Hönnscheidt ein­ste­hen. Fundierte Berufserfahrung in Strafverfahren und der Strafverteidigung, straf­recht­li­che Spezialisierung und Qualifikation sowie anwalt­li­ches Engagement bil­den das Handwerkszeug, um die­sen Anspruch umzusetzen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Patrick Gau

 

Ziel und Aufgabe der Vertretung und Verteidigung ist es, für Sie in schwie­ri­gen Situationen erfolgs­ori­en­tier­te Ergebnisse zu erzie­len, Ihnen recht­lich umfas­send zur Seite zu ste­hen sowie enga­giert für die strik­te Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte einzutreten.

Als Dienstleistungsanbieter ste­hen für unse­re Kanzlei die zeit­na­he, fach­kun­di­ge und per­sön­li­che Bearbeitung Ihres Mandats im Vordergrund. Erreichbarkeit, Schnelligkeit und Kostentransparenz wer­den gewährleistet.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hönnscheidt

Den Titel Rechtsanwalt haben unse­re Anwälte nach ihrem juris­ti­schen Abschluss erhal­ten. Nachdem sie eine wei­te­re, sehr zeit­auf­wän­di­ge Strafrechtsprüfung bestan­den und zahl­rei­che Fälle vor höhe­ren Gerichten ver­tei­digt haben, erhiel­ten sie zudem den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Als spe­zia­li­sier­te Fachanwälte geben wir Ihnen kom­pe­ten­ten Rechtsrat in zivil- und straf­recht­li­chen Fragen. Als ver­bind­li­che Partner ent­wi­ckeln wir maß­ge­schnei­der­te Lösungen.

Dabei arbeiten wir nicht nur für Sie – sondern mit Ihnen.

 

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau sowie Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts‑, Land und Oberlandesgerichten in Straf‑, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berech­tigt, Ihre recht­li­chen Interessen zu vertreten.

Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolg­te im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat auf­grund sei­ner beson­de­ren theo­re­ti­schen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolg­reich absol­viert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und ver­tei­digt wie Rechtsanwalt Dr. Gau bun­des­weit in Graffiti-Verfahren.

 

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