Kompetenz und Qualität in der Vertretung Ihrer Interessen und Rechte sind der Anspruch, für den unsere Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht Dr. Patrick Gau und Thorsten Hönnscheidt einstehen. Fundierte Berufserfahrung in Strafverfahren und der Strafverteidigung, strafrechtliche Spezialisierung und Qualifikation sowie anwaltliches Engagement bilden das Handwerkszeug, um diesen Anspruch umzusetzen.
Ziel und Aufgabe der Vertretung und Verteidigung ist es, für Sie in schwierigen Situationen erfolgsorientierte Ergebnisse zu erzielen, Ihnen rechtlich umfassend zur Seite zu stehen sowie engagiert für die strikte Durchsetzung Ihrer Interessen und Rechte einzutreten.
Als Dienstleistungsanbieter stehen für unsere Kanzlei die zeitnahe, fachkundige und persönliche Bearbeitung Ihres Mandats im Vordergrund. Erreichbarkeit, Schnelligkeit und Kostentransparenz werden gewährleistet.
Den Titel Rechtsanwalt haben unsere Anwälte nach ihrem juristischen Abschluss erhalten. Nachdem sie eine weitere, sehr zeitaufwändige Strafrechtsprüfung bestanden und zahlreiche Fälle vor höheren Gerichten verteidigt haben, erhielten sie zudem den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Als spezialisierte Fachanwälte geben wir Ihnen kompetenten Rechtsrat in zivil- und strafrechtlichen Fragen. Als verbindliche Partner entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen.
Dabei arbeiten wir nicht nur für Sie – sondern mit Ihnen.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau sowie Rechtsanwalt Hönnscheidt sind an allen Amts‑, Land und Oberlandesgerichten in Straf‑, Zivil- und Bußgeldverfahren sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen berechtigt, Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte im Strafprozessrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Gau Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Thorsten Hönnscheidt hat aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse den Fachanwaltskurs für Strafrecht erfolgreich absolviert. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und verteidigt wie Rechtsanwalt Dr. Gau bundesweit in Graffiti-Verfahren.